§1 Netty's Hundecoaching bietet Beratung und Anleitung bei Fragen zur Erziehung und
Ausbildung von Hunden.
Der Erfolg, der vorgeschlagenen Maßnahmen und durchgeführten Übungen hängt dabei
wesentlich von der Mitarbeit des Hundebesitzers ab.
Konsequenz und Geduld sind Voraussetzungen für den Erfolg.
§2 Die Teilnahme an allen Trainingsangeboten erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr.
Jeder Hundehalter haftet für von seinem Hund verursachte Schäden.
§3 Voraussetzung für die Teilnahme an den Trainingsangeboten ist ein bestehender
Impfschutz gegen Staupe, Parvovirose, Hepatitis, Leptospirose und Tollwut sowie
eine gültige Haftpflichtversicherung des Hundes.
Auf Verlangen ist dies durch die Vorlage entsprechender Dokumente nachzuweisen.
§4 Da das Training nicht in eingezäuntem Gelände stattfindet, entscheidet jeder
Hundebesitzer nach eigenem Ermessen und in eigener Verantwortung, inwieweit sich
sein Hund kontrollieren läßt, um auch Übungen ohne Leine durchzuführen.
Es besteht immer die Möglichkeit zur Sicherung durch eine Schleppleine!
§5 Die Trainingszeit bei den Kursstunden beträgt in der Regel 60 Minuten.
Ist nur ein Hund-Mensch-Team anwesend wird die Stunde um ca. 15 min gekürzt,
beim ZOS-Training die Zeit auf 30 Minuten beschränkt, damit Überforderungen
des Hundes vermieden werden.
§6 Die Bezahlung der Leistung erfolgt in bar am Beginn der jeweiligen Trainingsstunde
bzw. des gebuchten Kurses.
§7 Gebuchte Kurse können bis 10 Tage vor Kurstermin schriftlich oder per E-mail
vom Teilnehmer abgesagt werden. Maßgeblich ist hier der Zugang bei Netty's Hundecoaching.
Bei späterem Rücktritt betragen die Stornierungskosten 50 % der Kursgebühr.
Werden einzelne Kursstunden durch den Teilnehmer nicht in Anspruch genommen,
besteht kein Recht auf anteilige Rückzahlung der Kursgebühr.
§8 Müssen Kursstunden infolge höherer Gewalt ( witterungsbedingt, Krankheit ) durch dieTrainerin
abgesagt werden, werden in Einvernehmen mit dem Teilnehmer Ersatzstunden vereinbart.
Ist dies nicht möglich oder zumutbar, erfolgt die Rückzahlung des Stundenpreises der
ausgefallenen Leistung.
|